Vereinsstatuten
Unter dem Namen Sonnenbräu Fanclub besteht, mit Sitz in Rebstein, ein Verein im Sinne Art. 60 ff ZGB. Der Verein bezweckt die Förderung der Bierkultur im Rheintal sowie die ideelle Unterstützung der Sonnenbräu. Er besorgt seinen Mitgliedern Einladungen zu bierbezogenen Veranstaltungen,
Informationen und vorteilhafte Angebote. Er fördert im Besonderen das gesellige Zusammensein.
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, die Zielsetzung des Vereins aktiv zu unterstützen und den jährlichen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Der Vorstand kann ohne Angabe von Gründen Mitglieder ausschliessen.
Die Generalversammlung wird vom Vorstand einberufen und findet mindestens einmal im Jahr statt. Weitere Versammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf eingerufen. Ebenso kann 1/5 der Mitglieder die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung verlangen. Die Versammlungen
werden 2 Wochen im Voraus schriftlich allen Mitgliedern mit Angaben der Traktanden einberufen. Die Generalversammlung beschliesst in offener Abstimmung mit relativem Mehr der Stimmenden. Für Abstimmungen über Statutenrevisionen oder Auflösung des Vereins bedarf es der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
- Der Generalversammlung obliegen:
- Wahl des Präsidenten auf 3 Jahre
- Wahl der Vorstandsmitglieder auf 3 Jahre
- Wahl zweier Rechnungsrevisoren auf 3 Jahre
- Genehmigung von Jahresbericht, Protokoll der Generalversammlung und Jahresrechnung
- Festsetzung des jährlichen Mitgliederbeitrages
- Beschlussfassung über Statutenänderung, Auflösung des Vereins
- Beschlussfassung über alle weiteren Geschäfte, die ihr der Vorstand oder die Mitglieder in schriftlicher Form vorlegen
Der Vorstand besteht aus 3 – 7 Personen. Der Präsident wird von der Generalversammlung gewählt, der restliche Vorstand konstituiert sich selbst. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, soweit nicht nach Gesetz oder Statuten die Generalversammlung zuständig ist. Er entscheidet insbesondere
über die Verwendung der Vereinsmittel und pflegt den Kontakt mit der Brauerei Sonnenbräu. Der Präsident und ein Vorstandsmitglied unterzeichnen jeweils mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Die zwei Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten der Generalversammlung Bericht.
Das Vereinsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. Der jährliche Mitgliederbeitrag wird von der Generalversammlung festgelegt und beträgt im Gründungsjahr Fr. 35.00.
Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet nur sein Vereinsvermögen. Ausscheidende Vereinsmitglieder haben kein Anrecht auf das Vereinsvermögen.
Beschliesst die Generalversammlung die Auflösung des Vereins, ist dessen Vermögen im Sinne der Zweckbestimmung einer wohltätigen Institution im Rheintal zuzuwenden. So beschlossen an der Gründungsversammlung vom 16. März 2007 im Rest. Rebstock, Rebstein.
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